Informationen für Gesuche

Gesuche für Projekte und Tätigkeiten, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen, sind beitragsberechtigt:

  1. Die finanzielle Unterstützung wird je nach Beitragszweck einmalig oder für einen bestimmten Zeitraum gewährt und kann periodisch ausbezahlt werden. Die Finanzierung eines mehrjährigen Vorhabens ist möglich.
  2. Unterstützt werden nur Vorhaben, die zu einer guten Grundlage oder zur Verbesserung einer Situation im Sinn des Stiftungszwecks führen. Es werden keine Beträge an Projekte vergeben, die durch Subventionen oder andere Zuwendungen der öffentlichen Hand gedeckt sind.
  3. Beiträge zur Aus- und Weiterbildung werden in der Regel nur an Personen gewährt, die über eine abgeschlossene Grundausbildung oder eine konkrete Aussicht auf den Erwerb eines anerkannten Berufsausweises im Betreuungsbereich verfügen.
  4. Wer einen Beitrag erhält, verpflichtet sich zur Berichterstattung über dessen Verwendungszweck. Diese hat nach der Beitragssprechung bis Ende März des folgenden Jahres zu erfolgen. Die Stiftung behält sich vor, den Bericht auf der Webseite zu veröffentlichen.

Die Eingabefrist für Gesuche läuft jeweils bis Ende Januar. Die Gesuchstellenden werden danach bis Mitte Juni über den Entscheid der Stiftung schriftlich informiert.